Formulierungstipp: „Möchten“ Sie nicht – tun Sie!

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Gestern hat mir ein Autohaus eine Einladung zur Neueinführung eines Modells geschickt, das mich durchaus interessieren würde. Leider bin ich gleich im ersten Satz geistig steckengeblieben. Er lautete:

„Hiermit möchten wir Sie zur Neueinführung des … am … zwischen 10:00 und 16:00 in unserem Haus einladen.“

Da frage ich mich unwillkürlich:

Möchten Sie mich einladen (trauen sich aber nicht)?
Oder laden Sie mich wirklich ein?

Sie wirken aufrichtiger und entschlossener, wenn Sie in einem solchen Einladungssatz das „möchten“ weglassen und schreiben, was Sie tun:

„Wir laden Sie herzlich zur Neueinführung des … am … von 10 bis 16 Uhr ein.“

Das Füllwort „hiermit“ haben wir dann auch gleich erledigt (natürlich laden Sie mich mit diesem Schreiben ein, womit denn sonst?), die Uhrzeiten lesefreundlicher gestaltet und auf den überflüssigen Hinweis „in unserem Hause“ verzichtet. Wenn ein Autohaus zur Neueinführung eines Modells einlädt, gehe ich schließlich automatisch davon aus, die Sache fände in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt. Ein eigener Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn der Veranstaltungsort wider Erwarten nicht dort ist.

Ich gehe am Wochenende übrigens trotzdem hin, um mir das Auto anzusehen …

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