Neue Studie: Banken schreiben oft schlimmes Behördendeutsch

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„Behördendeutsch“ findet sich keineswegs nur in Schreiben von Behörden, sondern auch in vielen Unternehmen und anderen Institutionen. Nominalstil, Schachtel- und Bandwurmsätze, Passivkonstruktionen, lange und abstrakte Wörter prägen Texte, die für ihre Leser kaum verständlich sind.

Eine gerade veröffentlichte Studie der Universität Hohenheim und der H&H Communication Lab GmbH bescheinigt beispielsweise deutschen Banken in der Kundenkommunikation deutlichen Nachholbedarf. Dazu wurden 168 Dokumente aus 62 Instituten untersucht. Rekordhalter an Unverständlichkeit waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die durch Bandwurmsätze mit bis zu 120 Wörtern und abstraktes sowie fachsprachliches juristisches Vokabular verwirrten. Immer noch ziemlich schlecht verständlich waren die Produktinformationsblätter, wobei die für Spareinlagen besser abschnitten als die für Anleihen. Etwas besser zu verstehen waren immerhin die sonstigen Informationsmaterialien und die FAQs, die häufig gestellten Fragen nebst ihren Antworten.

Wer einmal versucht hat, die AGBs oder sonstige Informationsmaterialien seiner Bank zu lesen und zu verstehen, wird über diese Studienergebnisse nicht überrascht sein. Dabei wäre es oft gar nicht besonders schwer, verständlich zu schreiben – und es würde das Vertrauen in das eigene Kreditinstitut sicher stärken.

Als kleines Beispiel habe ich einmal in den Standard-AGBs der Banken gestöbert und diesen schönen Abschnitt gefunden (§ 18 Abs. 2):

Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

Das sind 43 Wörter in einem ziemlich verschachtelten Satz, der noch dazu vom Nominalstil geprägt ist. Hier zeigt sich, wie einfach es wäre, die Verständlichkeit der AGB zu erhöhen, indem man die Verschachtelung beseitigt, aus dem langen Satz drei kürzere macht und einige der Substantivierungen auflöst bzw. streicht:

Fristlose Kündigung
Wenn für einen Vertrag eine Laufzeit oder eine bestimmte Kündigungsregelung vereinbart wurde, kann er vom Kunden nur unter einer Bedingung fristlos gekündigt werden: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es für den Kunden unzumutbar macht, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Die berechtigten Interessen der Bank sind dabei zu berücksichtigen.

Klar. Oder?

4 Kommentare

  1. Behördendeutsch = amtliches Nuscheln.

    Siegfried Wache

  2. Hier ein Beispiel, das durchaus als Abschreckung dienen darf:

    Versicherungspflichtig sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) sowie § 24 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Arbeitnehmer.

    • Oh, das ist wirklich ein schönes Beispiel. Dabei wäre es hier ganz besonders einfach, den Satz zu „entschärfen“:

      Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig (Rechtsquellen: § 5 Abs. 1 SGB V, …)

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