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Kommaregeln: das Komma bei Aufzählungen und Zusätzen

Steht nun ein Komma bei Aufzählungen und Zusätzen (Appositionen) oder nicht? Bei Aufzählungen kommt es bei der Antwort darauf an, ob die aufgezählten Wörter und Wortgruppen gleichrangig sind oder nicht. Bei den nachgestellten Zusätzen steht ein Komma. Na ja, fast immer. Wie das eben so ist mit den Kommaregeln …

Bei Aufzählungen kommt es auf die Gleichrangigkeit an

1. Bei Aufzählungen von gleichrangigen Wörtern und Wortgruppen steht zwischen den Aufzählungsgliedern ein Komma, wenn sie nicht durch eine Konjunktion (= Bindewort) wie „und“ verbunden sind.

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2. Wenn bei mehreren Adjektiven eines das andere näher bestimmt, gelten sie nicht als gleichrangig und werden deswegen nicht durch ein Komma getrennt.

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Bei den Zusätzen muss man genauer hinsehen

1. Eine Apposition (= nachgestellte Bestimmung eines Nomens durch weitere Substantive) wird mit einem Komma abgetrennt. Wenn sie in den Satz eingeschoben wird, wird sie von Kommas eingeschlossen.

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Frau Müller, meine neue Chefin, war sehr ungehalten.

Man muss aber aufpassen, ob das Komma (oder sein Fehlen) den Sinn eines Satzes verändert und es entsprechend setzen oder streichen:

Frau Jehl, meine Kollegin und ich waren nicht zufrieden mit dem Ergebnis.

Hier ist die Rede von drei Personen. Im folgenden Satz geht es aber nur um zwei Personen (toll, was so ein Komma ausmachen kann!):

Frau Jehl, meine Kollegin, und ich waren nicht zufrieden mit dem Ergebnis.

Manchmal gibt es Zusätze, die als Bestandteil eines Namens gelten und deswegen nicht mit einem Komma von ihm getrennt werden:

Karl der Große war für seine Zeit mit rund 180 cm tatsächlich ein großer Mann.

Ist Karl aber nicht Karl der Große, sondern nur ein großer oder auch kleiner Karl, brauchen wir das Komma wieder:

Karl, der Kleine mit den schlechten Zähnen, ist eine richtige Nervensäge.

2. Nachgestellte Erläuterungen werden ebenfalls mit einem Komma abgetrennt bzw. zwischen Kommas eingeschlossen.

Man erkennt sie häufig an einleitenden Wörtern wie „also“, „d. h.“, „nämlich“ oder „und zwar“.

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Sie sehen: So kompliziert ist das mit dem Komma bei Aufzählungen und Zusätzen gar nicht. Oder?

Falls Sie sich über weitere Kommaregeln informieren möchten, empfehle ich meine Posts zum Komma zwischen Haupt- und Nebensätzen, zum Komma bei sowohl als auch und zum Komma zwischen Adjektiven.

Mehr Tipps zur korrekten Verwendung von weiteren Satzzeichen finden Sie auf unserer Seite Best of Satzzeichen.


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Kommentare

4 Antworten zu „Kommaregeln: das Komma bei Aufzählungen und Zusätzen“

  1. Martina Voigt

    Hallo, ich habe eine Frage: Wie wäre die Kommasetzung, wenn in Ihrem Beispiel noch ein „und“ eingefügt wäre?

    Unser Angebot,UND insbesondere der Preis, wird Sie überzeugen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    1. Barbara

      Hallo Martina, das ist ja ein Beispiel für eine nachgestellte Erläuterung. Da ergäbe ein „und“ zusätzlich zum „insbesondere“ keinen Sinn. Möglich wäre aber beispielsweise der Satz: „Unser Angebot und der Preis werden Sie überzeugen.“

  2. Manuel

    Hallo, ich hätte ebenfalls mal eine Frage zu (k)einer Kommasetzung, im Falle einer nachgestellten Erläuterung mit ,,und“ als Einleitung der nachgestellten Erläuterung. Wird das Komma vor dem ,,und“ gesetzt respektive ist dies fakultativ?
    Eine nachgestellten Erläuterung ist meines Wissens nach, vorausgesetzt sie ist eingeschoben, immer mit einem öffnenden und einem schließendem Komma zu versehen. Wie wäre dies denn wenn man ,,und“ anstelle des öffnenden Kommas setzt, bzw. das öffnende Komma sowie ,,und“ als Einleitung der nachgestellten Erläuterung notiert? Vorausgesetzt es ist überhaupt möglich.
    LG

    1. Barbara

      Hallo Manuel, diese Frage wurde von Martina bereits (mit einem konkreten Beispiel) gestellt. Die Antwort ist dieselbe: Nein, „und“ kann hier das Komma nicht ersetzen.

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