Was sind eigentlich Füllwörter? Und warum sollen die sprachlich schlimm sein? Sehen wir uns dazu ein Beispiel an. Eine Freundin erhielt Post vom Notar mit folgendem Text:
Unterschriftsbeglaubigung vom …
Sehr geehrte Frau …,
in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich beigefügt eine einfache Ablichtung meiner Urkunde vom …/Nr. … zur Verwahrung in Ihren Akten.
Meine Kostenrechnung füge ich bei mit der Bitte um Begleichung.
Mit freundlichen Grüßen
Wo sind hier die Füllwörter?
Füllwörter sind Wörter, mit denen der Schreibende gefühlte Lücken füllt, die aber keine Bedeutung für den Inhalt des Geschriebenen haben. Wenn wir sprechen, verwenden wir ständig Wörter wie „ich meine“, „ja also“, „äh“. Diese Art Füllwörter lassen wir beim Schreiben natürlich weg. Dafür finden wir andere:
in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich beigefügt eine einfache Ablichtung
Abgesehen davon, dass das Wort „vorbezeichnet“ so altmodisch ist, dass ich es fast schon wieder mag, hat es hier keine Funktion. Natürlich geht es um die im Betreff genannte Angelegenheit und nicht um eine andere. Wenn mir jemand schreibt, um mir etwas zu senden, ist mir außerdem klar, dass es sich bei der genannten Ablichtung um die beigefügte handelt – welche sollte es sonst sein?
Warum sind Füllwörter in der Geschäftskorrespondenz von Übel?
Sie blähen Sätze unnötig auf, machen sie sperrig und manchmal verwirrend. Die einfachste Lösung ist daher, sie schlicht weguzlassen. In unserem schönen Notarbrief ist übrigens nicht nur das Wort „vorbezeichnet“ überflüssig, sondern die ganze Angelegenheit. Worum es geht, steht schließlich im Betreff.
Sehr hübsch ist auch die einfache Ablichtung. In der „Ablichtung“ steckt noch das technische Verständnis für die Vorgänge beim Fotokopieren. Trotzdem hat sich für das Ergebnis das (Fremd-) Wort „Kopie“ durchgesetzt. Ob es neben der „einfachen“ Kopie auch eine „doppelte“ oder eine „komplizierte“ Kopie gibt? Vielleicht wollte der Absender auch nur mitteilen, dass es sich um eine nicht eigens beglaubigte Kopie handelt. Wenn er sich etwas präziser ausgedrückt hätte, wüssten wir es.
Der zweite Satz ist zum einen ein schönes Beispiel für den Nominalstil, zum anderen für die weitere Mitteilung von Dingen, die nicht extra geschrieben werden müssen: Natürlich stehen in einer Rechnung des Notars die Kosten und nicht etwa seine Gewinne, und ebenso selbstverständlich möchte jemand, der mir eine Rechnung für seine Dienstleistung schickt, dass ich sie bezahle.
Der Notar könnte also kurz, freundlich und normalsprachlich schreiben:
Unterschriftsbeglaubigung vom …
Sehr geehrte Frau …,
wie besprochen sende ich Ihnen hier die Kopie der Urkunde Nr. … vom … sowie die Rechnung für meine Leistung.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin übrigens nicht aus Prinzip gegen jedes Füllwort – im Gegenteil, ich verwende sie selbst gerne.Dabei kommt es aber auf die Dosis und die beabsichtigte Wirkung an. Dazu habe ich hier einen eigenen Beitrag geschrieben.
Weitere Überlegungen und Tipps zum Thema Behördensprache finden Sie auf unserer Übersichtsseite Best of Behördendeutsch.
Schreibe einen Kommentar