
Einkaufen macht Spaß – besonders wenn man schon auf dem Parkplatz mit dem Anblick eines solchen Schildes belohnt wird. Das hier strotzt vor Fehlern. Genauer gesagt sind es sieben Stück. Hätten Sie diese auf Anhieb gefunden?
Sieben Fehler auf einem Schild – haben Sie alle gefunden?
- „Ausschließlich“ schreibt man mit Eszett. Wirklich.
- Das E center müsste nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung ein E-Center sein. Warum, das können Sie in unserem Beitrag zur (einzig) richtigen Schreibweise des Begriffs E-Mail nachlesen.
- Nach dem Wort „Einkaufs“ müsste eigentlich ein Gedankenstrich statt eines Bindestrichs verwendet werden, weil darauf ein Einschub folgt. Gedankenstriche aber stehen stets zwischen zwei Leerzeichen. Eines davon fehlt.
- Dafür ist vor und nach der 1 viel zu viel Platz. Schöner wäre ohnehin die ausgeschriebene Zahl: „höchstens eine Stunde“.
- Das Wort „muss“ schreibt man gemäß den aktuellen Rechtschreibregeln mit zwei s statt mit ß.
- Straßen werden „befahren“, Fahrzeuge werden dagegen „gefahren“.
- Die Verben „[be]fahren “ und „abstellen“ müssten jeweils großgeschrieben werden, da es sich um substantivierte Verben handelt, also um Verben in der Funktion eines Hauptwortes, was am vorangestellten bestimmten Artikel (das) erkennbar ist.
„Parkierungsgelände“: Die Schweiz lässt grüßen
Wohlgemerkt, dieses Schild habe ich in Deutschland fotografiert und nicht etwa in der Schweiz, wo man tatsächlich „parkiert“ und nicht „parkt“. Aber über diesen Helvetismus, so nennt man Schweizer Wörter, die für unser südliches Nachbarland typisch sind und von dort sozusagen nach Norden gewandert sind, will ich mich nicht zu sehr aufregen. Denn der Fundort des Schildes in der Stadt Tuttlingen liegt Luftlinie nur etwa 125 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Trotzdem: Ein Parkplatz wäre mir lieber.
Eine unverständliche Abkürzung setzt dem Ganzen die Krone auf
Hand aufs Herz: Wissen Sie, was es mit der klangvollen Abkürzung LOWiG auf sich hat? Ich musste es auch erst nachschlagen, obwohl ich mich ansonsten häufig mit Gesetzestexten befasse. Gemeint ist das Landesordnungswidrigkeitengesetz. Schön, nicht wahr? Als wäre der Verweis auf die StVO, sprich die Straßenverkehrsordnung, nicht schon Drohung genug …
Gleich sieben Fehler auf einem Schild zu finden, ist doch eher ungewöhnlich. Für alle, die es besser machen wollen, empfehlen wir unsere Tipps zur Rechtschreibung und unsere besten Tipps zur Zeichensetzung.
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