eine Hand voll Paragraphen

Sperriger Nominalstil – so ersetzen Sie ihn durch Verbalstil

Zugegeben, der Nominalstil hat einen Vorteil: Mit ihm kann man schön kompakt formulieren. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum Juristen diese Anhäufungen von Substantivierungen so lieben. Daraus ergeben sich aber sperrige Texte, die zum einen weit von der gesprochenen Sprache entfernt und zum anderen für Nicht-Experten schwer zu lesen sind. Ein besonders hübsches Beispiel habe ich letzte Woche aus der Rechtsabteilung eines Verlags bekommen.

Begleitschreiben im Nominalstil – eine Stilkritik

Der Vorgang an sich ist ganz normal: Ich bekam einen Vertrag zugeschickt, den ich unterschreiben sollte. Im Begleitschreiben stand:

Beiliegend erhalten Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung, mit der Bitte um Prüfung, Unterzeichnung und Rücksendung beider Exemplare nebst Autorendatenblatt. Nach Unterschriftsleistung durch uns erhalten Sie ein Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.

Nun zur Stilkritik:

Das Wort „beiliegend“ vermeide ich gerne, weil es merkwürdige Assoziationen zu einem Absender weckt, der sich in einen Briefumschlag quetscht. Der „Vertrag in zweifacher Ausfertigung“ ist in Ordnung, obwohl es auch einfach zwei Exemplare des Vertrags sein könnten. Aber die „Bitte um Prüfung, Unterzeichnung und Rücksendung“ ist reinster, unschöner Nominalstil und außerdem ganz leicht zu vermeiden.

Das Wort „Unterschriftsleistung“ findet sich nicht einmal im Duden, und das aus gutem Grund. Sie erfolgt übrigens auch nicht „durch uns“ als Kollektiv, sondern es wird vermutlich ein oder zwei Personen geben, die den Vertrag unterzeichnen.

So wandeln Sie den Nominalstil in gefälligen Verbalstil um

Wie der Begriff nahelegt, ersetzen Sie dazu die Substantivierungen einfach durch Sie-Aufforderungen mit Verben. Für meinen Textvorschlag habe ich zudem ein „erhalten“ durch ein aktiveres Verb ersetzt.

Mit diesem Schreiben erhalten Sie zwei Exemplare des Vertrags sowie das Autorendatenblatt. Bitte prüfen Sie den Vertragsinhalt, unterschreiben Sie beide Exemplare, füllen Sie zusätzlich das Autorendatenblatt aus und senden Sie alle drei Dokumente an uns zurück. Sobald die verantwortliche Person in unserem Hause den Vertrag ebenfalls unterzeichnet hat, senden wir Ihnen ein Exemplar für Ihre Unterlagen zu.

Schöner wäre es natürlich, wenn der Verantwortliche namentlich benannt werden könnte. Und noch praktischer, wenn er oder sein Stellvertreter zuerst beide Exemplare unterschrieben hätte, dann hätte ich nämlich gleich nur eines unterschreiben und zurücksenden müssen …

Falls Sie sich für grundsätzliche Überlegungen zum Nominalstil interessieren, empfehle ich den Beitrag Behördendeutsch in verständliche Sprache übersetzen: Teil 2 – Nominalstil. Unsere Linksammlung zum Thema Behördendeutsch finden Sie auf unserer Best-of-Seite.


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