Der Konjunktiv ist eine feine Sache, weil man damit sagen kann, was alles möglich wäre, auch wenn es nicht ist. Manchmal wird er in der Korrespondenz auch verwendet, weil er so höflich klingt.
Konjunktiv wirkt zögerlich – oder ist der nicht einfach höflich?
So schreiben Sie zum Beispiel höflich in einem Einladungsschreiben an einen Kunden:
Ich würde mich freuen, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Aber mal ehrlich: Wirklich überzeugt sind Sie von ihrem Angebot wohl nicht? Wär halt schön, wenn der Kunde käme (dann würden Sie ihn auch freudig begrüßen), aber wahrscheinlich hat er sowieso keine Zeit …
Oder finden Sie im Grunde Ihres Herzens, dass Ihr Kunde zu einer so attraktiven Veranstaltung wie der Ihren einfach kommen muss? Dann sollten Sie das auch sprachlich ausdrücken:
Ich freue mich darauf, Sie am Freitag bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen!
Das klingt viel überzeugter und dadurch überzeugender!
Daher mein Rat: Behalten Sie sich den Konjunktiv für tatsächliche Zweifelsfälle vor – und seien Sie ansonsten sehr zurückhaltend mit der Möglichkeitsform. Stimmig ist der Konjunktiv beispielsweise in diesem Beispiel:
Ich würde Sie gerne persönlich begrüßen, kann es aber leider nicht, weil …
Auch bei der Ankündigung von Dingen, die Sie tun möchten, sollten Sie vorsichtig sein.
Möchten Sie noch oder tun Sie schon?
Neulich hat mir ein Autohaus eine Einladung zur Neueinführung eines Modells geschickt, das mich durchaus interessieren würde. Leider bin ich gleich im ersten Satz geistig steckengeblieben. Er lautete:
Hiermit möchten wir Sie zur Neueinführung des … am … zwischen 10:00 und 16:00 in unserem Haus einladen.
Da frage ich mich unwillkürlich:
Möchten Sie mich einladen (trauen sich aber nicht)?
Oder laden Sie mich wirklich ein?
Sagen Sie klar, was Sie wollen
Sie wirken aufrichtiger und entschlossener, wenn Sie in einem solchen Einladungssatz das „möchten“ weglassen und schreiben, was Sie tun:
Wir laden Sie herzlich zur Neueinführung des … am … von 10 bis 16 Uhr ein.
Das Füllwort „hiermit“ haben wir dann auch gleich erledigt (natürlich laden Sie mich mit diesem Schreiben ein, womit denn sonst?), die Uhrzeiten lesefreundlicher gestaltet und auf den überflüssigen Hinweis „in unserem Haus“ verzichtet.
Wenn ein Autohaus zur Neueinführung eines Modells einlädt, gehe ich schließlich automatisch davon aus, die Sache fände in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt. Ein eigener Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn der Veranstaltungsort wider Erwarten nicht dort ist.
Ähnliches gilt übrigens für Bitten: Man kann sogar Bitten zu höflich formulieren und damit ihre Wirksamkeit einschränken.
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