Ich finde es wirklich erstaunlich, wie viele verschiedene Schreibweisen ich für ein so gebräuchliches Wort schon gesehen habe. Tatsächlich entspricht aber nur eine davon den Regeln der deutschen Rechtschreibung.
Konkret sind hier drei Rechtschreibregeln im Spiel
Regel 1: Substantive schreibt man im Deutschen groß, auch wenn sie aus einer Fremdsprache stammen, in der sie kleingeschrieben werden.
Das gilt für die englische Queen genauso wie für den römischen Imperator oder den französischen Gouverneur.
Regel 2: In Aneinanderreihungen mit Wortgruppen setzt man Bindestriche zwischen die einzelnen Wörter. Das gilt auch, wenn Buchstaben, Ziffern oder Abkürzungen Teile einer Zusammensetzung sind.
Das betrifft zum Beispiel den 08/15-Koch, der 100-prozentig kein Drei-Sterne-Restaurant führen kann.
Regel 3: Für Fremdwörter gilt: Bei mehrteiligen Substantiven werden das erste Wort und die substantivischen Bestandteile großgeschrieben.
Das hat der Tour-de-France-Gewinner mit der Couch-Potato gemeinsam.
Damit ist klar: Nur die Schreibweise „E-Mail“ ist richtig.
Besagte Regeln betreffen natürlich auch das E-Mail-Konto bzw. E-Mail-Account, das E-Mail-Postfach und die E-Mail-Adresse.
Falls Sie für das Schreiben einer E-Mail ein Verb benutzen möchten, greift allerdings die Regel, nach der Verben im Deutschen kleingeschrieben werden: Sie könnten also e-mailen, wobei der DUDEN findet, man könne durchaus auch emailen. Wenn Sie fertig sind, wurde die Nachricht geemailt.
„Email“ ist dagegen im Zusammenhang mit elektronischer Post immer falsch, denn dieses aus dem Französischen eingedeutschte Fremdwort (frz. Emaille) bezeichnet eine keramische Verbindung, mit der man Töpfe oder andere Gefäße überziehen kann. Das passende Verb dazu heißt übrigens emaillieren und anschließend ist das gute Stück dann emailliert. Ich finde das sehr hübsch. Aber das ist ein anderes Thema.
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