Die „stattgefundene“ Weinprobe: Was daran falsch ist

Eine Weinprobe ist ja immer eine lustige Angelegenheit. Aber so richtig ins Schmunzeln gebracht hat mich erst die Rechnung dazu:

Rechnung für eine "stattgefundene" Weinprobe als Beispiel für die falsche Verwendung des Partizips

Hoppla, der erste Satz nach der Anrede hört sich doch irgendwie komisch an, oder nicht?

Was stimmt nicht mit dieser Weinprobe?

Schließlich zucken wir doch bei einem „abgestürzten Papierflieger“ oder einer „gescheiterten Verhandlung“ auch nicht gleich zusammen. Und das, obwohl es sich bei „abgestürzt“ und „gescheitert“ ebenfalls um Partizipien intransitiver Verben (also Verben ohne Akkusativ-Objekt) handelt. Dass sie hier als Adjektiv verwendet werden, also um ein nachfolgendes Hauptwort näher zu beschreiben, stört niemanden. Wohl aber bei der „stattgefunden Weinprobe“. Eigenartig, nicht?

Die Bildung eines Partizips ist bei intransitiven Verben nicht ganz ohne

Eine Erklärung findet sich im Duden, Band 9 (Richtiges und gutes Deutsch) unter dem Eintrag „zweites Partizip“: Erlaubt sind solche Bildungen nur bei intransitiven Verben, deren Perfekt-Form mit „sein“ gebildet werden. Beispiele: Der Gast ist angekommen, das Schiff ist gesunken, der Präsident ist zurückgetreten. Der angekommene Gast, das gesunkene Schiff, der zurückgetretene Präsident – das geht!

Braucht man dagegen das Hilfsverb „haben“ zur Perfekt-Bildung, dann darf man das Partizip nicht einsetzen wie ein Adjektiv. Die stattgefundene Weinprobe und die überhand genommene Kriminalität ist sprachlich also: Quatsch!

Aber von diesem Fehler mal ganz abgesehen, ist der Einstiegssatz grauenvoll. Was für ein Bürokratendeutsch! „Erlauben wir uns“, das klingt wie aus der Kaiserzeit! Wie viel netter wäre stattdessen folgende Formulierung:

Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Verein zur Weinprobe in unserer Kelter zu Gast waren, und hoffen, es hat Ihnen gefallen! Heute stellen wir Ihnen eine Rechnung über diese Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag setzt sich so zusammen: …


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