nicht steigerbare Adjektive

Nicht steigerbare Adjektive – wo mehr nicht besser ist

Nicht steigerbare Adjektive sind Ausnahmen, denn in der Regel lassen Adjektive sich steigern. Grundsätzlich sind Adjektive sehr nützlich, wenn es darum geht, Dinge und Personen näher zu beschreiben und zu charakterisieren. Die Steigerung in der ersten (Komparativ) und zweiten Stufe (Superlativ) kann dabei einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringen. So kann eine Charakterisierung zutreffend sein, eine andere zutreffender (Komparativ) und die dritte am zutreffendsten (Superlativ). Eine E-Mail kann gut verständlich sein, die nächste besser verständlich und die dritte am verständlichsten.

Neulich schrieb mir aber ein Kunde, eine bestimmte Textfassung sei „am optimalsten“. Das war mir dann doch des Guten zu viel. Das Optimale ist schließlich bereits das Beste bzw. Bestmögliche. Demnach wäre das „Optimalste“ das Best-Bestmögliche und damit eine Über-Steigerung, die keinen rechten Sinn ergibt.

Welche Adjektive Sie nicht steigern sollten

Im Grunde ist es einfach: Alles, was bereits einen absoluten Charakter hat, lässt sich nicht sinnvoll steigern.

Der einzige Zeuge ist eben nur einer. Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund, aus ihm einen „einzigsten“ Zeugen zu machen – der ist immer noch eine Person, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn die Geschwindigkeit maximal ist, ist sie bereits die höchste, mehr geht nicht. Sind die Kosten minimal, also so niedrig wie möglich, können sie nicht mehr sinken.

Ähnlich ist es beim allerersten und beim allerletzten Posten auf der Liste oder auch bei einer allumfassenden Betrachtung. Was sollte davor, danach oder darüber hinaus noch kommen?

Weitere nicht steigerbare Adjektive

Bei den meisten Beispielen wird sich Ihnen sofort erschließen, warum eine Steigerung keinen Sinn hat.

  • tot
  • schwanger
  • satt
  • vollkommen, ideal, perfekt
  • unvergleichlich
  • unverzeihlich
  • falsch
  • richtig

Bei anderen kommen Sie vielleicht ins Grübeln:

Was ist zum Beispiel mit voll und vollst?

Ein Glas kann voll sein oder leer. Je nach Betrachtungsweise kann es auch halb voll oder halb leer sein. Wenn es bereits voll ist, kann es aber nicht noch voller oder „vollst“ sein. Übrigens kann es auch nicht leerer als leer oder gar „leerst“ sein, denn wenn es leer ist, ist ja schon nichts mehr drin.

Sie könnten jetzt einwenden, dass man aber doch im Arbeitszeugnis „vollste Zufriedenheit“ mit den Leistungen eines Arbeitnehmers bescheinigen müsse, wenn man eine Note 1 geben will. „Volle Zufriedenheit“ gilt nur als Note 2.

Tatsächlich weicht die juristische Fachsprache leider sehr häufig von dem ab, was ich als guten und verständlichen Stil bezeichnen würde. Trotzdem müssen Sie nicht resignieren. Sie könnten im Zeugnis beispielsweise auch schreiben, dass die Leistungen „außerordentlich zufriedenstellend“ ausgefallen sind oder dass die betreffende Person „durchgehend überdurchschnittliche Leistungen“ erbracht hat.

Das ist semantisch sinnvoll und dürfte auch Juristen zufriedenstellen. Manche vielleicht mehr, andere weniger, aber immerhin keinen vollst oder leerst …

Wenn Sie sich für weitere Schreibtipps interessieren, die sich um Stilfragen drehen, empfehle ich Ihnen auch meinen Blogpost zu Füllwörtern und den Beitrag zu unnötigen Vorsilben.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert