Floskeln haben den Vorteil, dass man beim Schreiben nicht lange nachdenken muss – sie schreiben sich gewissermaßen von selbst. Leider sagen sie aber inhaltlich kaum etwas aus: Die „Floskel“ ist laut DUDEN nämlich definiert als „inhaltsarme Redensart“. Womöglich schließen Ihre Leser aus der Verwendung von Floskeln, dass Sie ziemlich gedankenlos an die Sache herangegangen sind. Manchmal sind Floskeln auch unfreiwillig komisch. In jedem Fall aber blähen sie Ihre Schreiben unnötig auf.
Entschlacken Sie Ihre Briefe und verzichten Sie auf diese fünf häufig verwendeten Floskeln:
1. „Hiermit erlaube ich mir, …“ (z. B. „folgende Leistungen zu berechnen“)
Wer erlaubt hier wem etwas? Der Schreibende sich selbst? Das ergibt keinen Sinn: Man kann sich selbst gar nicht erlauben, jemand anderem etwas in Rechnung zu stellen oder sonst etwas von ihm zu wollen. Die Erlaubnis dazu müsste schließlich der Adressat des Schreibens geben. Speziell bei der Rechnung geht es ohnehin nicht um „erlaubt oder verboten“, sondern um einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch, der aus der Erbringung einer vereinbarten Leistung entstanden ist. Deswegen schreibe ich in meinen Rechnungen meistens schlicht und deutlich:
„Für meine Leistungen als … berechne ich vereinbarungsgemäß: …“
2. „Beiliegend übersende ich Ihnen …“
Man stelle sich vor, wie sich der Schreibende in den Briefumschlag zwängt, um tatsächlich „beiliegend“ eine Nachricht zu überbringen … sehr witzig! Schreiben Sie lieber etwas wie
„In der Anlage/Im Anhang finden Sie …“
„Wie gewünscht sende ich Ihnen hier …“
Nachtrag im Mai 2020: „In der Anlage finden Sie …“ ist eine Formulierung, die bereits mehrere Leser zu mehr oder weniger entrüsteten Kommentaren angeregt hat. Das ist schön, denn es zeigt, dass dieser Beitrag von vielen Menschen aufmerksam gelesen wird. Wenn Ihnen diese Formulierung nicht gefällt, weil Sie dazu die Assoziation „in der Anlage pinkelt der Hund“ haben, wie eine Leserin anmerkte, brauchen Sie sie nicht zu verwenden. Sie können dann einfach eine andere Formulierung wählen (weitere Vorschläge finden Sie in meinen Antworten auf die Kommentare).
3. „Mit der Bitte um Kenntnisnahme“
Wenn Sie nicht wollten, dass ich das Geschriebene zur Kenntnis nehme, würden Sie mir doch keinen Brief bzw. keine E-Mail schicken, oder? Vielleicht hat der Empfänger nicht immer sofort Zeit zum Lesen, aber sobald er damit begonnen hat, kann er die „Kenntnisnahme“ ohnehin kaum vermeiden.
Meist wird diese Floskel eingesetzt, um deutlich zu machen, dass der Empfänger des Schreibens nur informiert werden soll und weiter nichts zu unternehmen braucht. Das sollte aus dem Text aber ohnehin hervorgehen. Insofern können Sie diese Floskel ohne Verlust für den Leser streichen.
Falls Sie der Intelligenz Ihrer Leser oder Ihren eigenen Formulierungsfähigkeiten nicht ganz trauen, können Sie ersatzweise schreiben:
„Dieses Schreiben dient nur zu Ihrer Information und erfordert keine Antwort bzw. sonstigen Aktivitäten von Ihnen.“
4. „Wir möchten Sie bitten, …“ (z. B. „diese Angaben vertraulich zu behandeln.“)
Neulich las ich das sogar auf einem Schild in einer Hochschultoilette: „Wir möchten Sie bitten, hier nicht zu rauchen!“
Also was jetzt: Möchten Sie mich bitten, was auch immer (nicht) zu tun? Oder tun Sie es? Das Bitten kann ich Ihnen in jedem Fall großzügig erlauben. Aber wenn Sie möchten, dass jemand tatsächlich etwas Bestimmtes tut oder unterlässt, sollten Sie das auch klar als Bitte bzw. Aufforderung formulieren:
„Bitte behandeln Sie diese Angaben vertraulich.“
„Auch hier gilt das allgemeine Rauchverbot – bitte halten Sie sich daran!“
5. „Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“
Mal ehrlich: Wem stehen Sie denn „zur Verfügung“, und das auch noch „gerne“ und „jederzeit“? Die Sklaverei bzw. Leibeigenschaft ist glücklicherweise schon lange abgeschafft. Sicher dürfen Kunden und Geschäftspartner Sie anrufen oder Ihnen eine E-Mail schreiben, wenn sie noch Fragen haben. Sie werden sie auch beantworten. Das ist so selbstverständlich, dass Sie dazu eigentlich gar nichts schreiben müssten. Wenn Sie es trotzdem als Ausdruck Ihrer Dienstleistungsbereitschaft tun möchten, könnten Sie z. B. formulieren:
„Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Durchwahl -123 anrufen.“
Weitere Überlegungen und Tipps zum Thema Behördensprache finden Sie auf unserer Übersichtsseite Best of Behördendeutsch.
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