Floskeln – www.diebriefprofis-blog.de http://diebriefprofis-blog.de Tipps und News rund ums Schreiben im Beruf Mon, 18 Apr 2016 09:51:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.5 5 Floskeln, auf die Sie in Ihren Briefen getrost verzichten können http://diebriefprofis-blog.de/5-floskeln-streichen/ http://diebriefprofis-blog.de/5-floskeln-streichen/#comments Fri, 14 Nov 2014 09:15:05 +0000 http://diebriefprofis-blog.de/?p=266 Floskeln haben den Vorteil, dass man beim Schreiben nicht lange nachdenken muss – sie schreiben sich gewissermaßen von selbst. Leider sagen sie aber inhaltlich kaum etwas aus: Die „Floskel“ ist laut DUDEN nämlich definiert als „inhaltsarme Redensart“. Womöglich schließen Ihre … Weiterlesen

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Floskeln haben den Vorteil, dass man beim Schreiben nicht lange nachdenken muss – sie schreiben sich gewissermaßen von selbst. Leider sagen sie aber inhaltlich kaum etwas aus: Die „Floskel“ ist laut DUDEN nämlich definiert als „inhaltsarme Redensart“. Womöglich schließen Ihre Leser aus der Verwendung von Floskeln, dass Sie ziemlich gedankenlos an die Sache herangegangen sind. Manchmal sind Floskeln auch unfreiwillig komisch. In jedem Fall aber blähen sie Ihre Schreiben unnötig auf.

Entschlacken Sie Ihre Briefe und verzichten Sie auf diese fünf häufig verwendeten Floskeln:

1. „Hiermit erlaube ich mir, …“ (z. B. „folgende Leistungen zu berechnen“)

Wer erlaubt hier wem etwas? Der Schreibende sich selbst? Das ergibt keinen Sinn: Man kann sich selbst gar nicht erlauben, jemand anderem etwas in Rechnung zu stellen oder sonst etwas von ihm zu wollen. Die Erlaubnis dazu müsste schließlich der Adressat des Schreibens geben. Speziell bei der Rechnung geht es ohnehin nicht um „erlaubt oder verboten“, sondern um einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch, der aus der Erbringung einer vereinbarten Leistung entstanden ist. Deswegen schreibe ich in meinen Rechnungen meistens schlicht und deutlich:

„Für meine Leistungen als … berechne ich vereinbarungsgemäß: …“

2. „Beiliegend übersende ich Ihnen …“

Man stelle sich vor, wie sich der Schreibende in den Briefumschlag zwängt, um tatsächlich „beiliegend“ eine Nachricht zu überbringen … sehr witzig! Schreiben Sie lieber etwas wie

„In der Anlage/Im Anhang finden Sie …“
„Wie gewünscht sende ich Ihnen hier …“

3. „Mit der Bitte um Kenntnisnahme“

Wenn Sie nicht wollten, dass ich das Geschriebene zur Kenntnis nehme, würden Sie mir doch keinen Brief bzw. keine E-Mail schicken, oder? Vielleicht hat der Empfänger nicht immer sofort Zeit zum Lesen, aber sobald er damit begonnen hat, kann er die „Kenntnisnahme“ ohnehin kaum vermeiden.

Meist wird diese Floskel eingesetzt, um deutlich zu machen, dass der Empfänger des Schreibens nur informiert werden soll und weiter nichts zu unternehmen braucht. Das sollte aus dem Text aber ohnehin hervorgehen. Insofern können Sie diese Floskel ohne Verlust für den Leser streichen.

Falls Sie der Intelligenz Ihrer Leser oder Ihren eigenen Formulierungsfähigkeiten nicht ganz trauen, können Sie ersatzweise schreiben:

„Dieses Schreiben dient nur zu Ihrer Information und erfordert keine Antwort bzw. sonstigen Aktivitäten von Ihnen.“

4. „Wir möchten Sie bitten, …“ (z. B. „diese Angaben vertraulich zu behandeln.“)

Neulich las ich das sogar auf einem Schild in einer Hochschultoilette: „Wir möchten Sie bitten, hier nicht zu rauchen!“

Also was jetzt: Möchten Sie mich bitten, was auch immer (nicht) zu tun? Oder tun Sie es? Das Bitten kann ich Ihnen in jedem Fall großzügig erlauben. Aber wenn Sie möchten, dass jemand tatsächlich etwas Bestimmtes tut oder unterlässt, sollten Sie das auch klar als Bitte bzw. Aufforderung formulieren:

„Bitte behandeln Sie diese Angaben vertraulich.“
„Auch hier gilt das allgemeine Rauchverbot – bitte halten Sie sich daran!“


5. „Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“

Mal ehrlich: Wem stehen Sie denn „zur Verfügung“, und das auch noch „gerne“ und „jederzeit“? Die Sklaverei bzw. Leibeigenschaft ist glücklicherweise schon lange abgeschafft. Sicher dürfen Kunden und Geschäftspartner Sie anrufen oder Ihnen eine E-Mail schreiben, wenn sie noch Fragen haben. Sie werden sie auch beantworten. Das ist so selbstverständlich, dass Sie dazu eigentlich gar nichts schreiben müssten. Wenn Sie es trotzdem als Ausdruck Ihrer Dienstleistungsbereitschaft tun möchten, könnten Sie z. B. formulieren:

„Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Durchwahl -123 anrufen.“

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„Behördendeutsch“ in verständiche Sprache übersetzen – Teil 6: Vorreiter http://diebriefprofis-blog.de/behoerdendeutsch-vorreiter/ http://diebriefprofis-blog.de/behoerdendeutsch-vorreiter/#respond Fri, 17 Oct 2014 14:14:12 +0000 http://diebriefprofis-blog.de/?p=226 Beim Lesen der Überschrift haben Sie sich vielleicht gedacht: „Was, bitte, ist denn ein Vorreiter?“ Vorreiter sind Floskeln, die vor einem mitzuteilenden Inhalt „vorne weg reiten“, die aber selbst nichts zur Sache beitragen. Besonders gerne tummeln sie sich am Brief- … Weiterlesen

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Beim Lesen der Überschrift haben Sie sich vielleicht gedacht: „Was, bitte, ist denn ein Vorreiter?“

Vorreiter sind Floskeln, die vor einem mitzuteilenden Inhalt „vorne weg reiten“, die aber selbst nichts zur Sache beitragen. Besonders gerne tummeln sie sich am Brief- oder E-Mail-Einstieg. Ihre Existenz verdanken sie der Tatsache, dass die meisten Menschen beim Schreiben nicht direkt zur Sache kommen möchten, sondern das Gefühl haben, das sei irgendwie unhöflich.

Typische Vorreiter, die Sie – ja, da bin ich mir sicher – auch schon einmal geschrieben haben, sind:

Bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass …
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass …
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass …
Wir bitten Sie, zu beachten/dafür zu sorgen, dass …

Na gut, ich gebe zu, dass mir manchmal auch schon so eine Floskel aus der Tastatur geschlüpft ist, bevor ich es recht bemerkt habe … ich lösche sie dann gleich wieder.

Was mich an Vorreitern stört?

1. Sie sind überflüssig. Schließlich teilen sie nichts mit, außer, dass in der Folge etwas mitgeteilt sind.
2. Sie verlagern die Hauptaussage in den Nebensatz und lassen sie somit nebensächlich erscheinen:

Sehr geehrter Herr Müller,
bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass uns die Instandsetzungsanzeige des Ventils an Ihrer Hauswasserleitung im Anwesen xy noch nicht vorliegt.

Im Hauptsatz steht, dass Sie etwas festgestellt haben. Im Nebensatz wird gesagt, worum es geht. Das widerspricht dem Anliegen des Schreibenden und erschwert das Verständnis des Lesenden.

Die einfache Regel lautet: Hauptsachen sollten in Hauptsätzen stehen. Zum Beispiel so:

Sehr geehrter Herr Müller,
haben Sie das Ventil an Ihrer Hauswasserleitung schon ersetzen lassen? Wir haben die Instandsetzungsanzeige noch nicht erhalten, die uns das bestätigt.

Meistens kann man den Vorreiter einfach weglassen. Manchmal bietet es sich an, ihn durch eine andere, stärkere Formulierung zu ersetzen. Beispiel (mit Vorreiter):

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Unterlagen fristgerecht vorliegen.

Ich bevorzuge hier eine Doppelpunkt-Lösung (statt Vorreiter):

Bitte beachten Sie: Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Sie alle benötigten Unterlagen fristgerecht bis zum … einreichen.

Sie sehen: Wenn Sie Vorreiter aus Ihren Schreiben streichen, fehlt nichts. Dafür wirkt Ihre Sprache klarer, verständlicher und moderner.

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