www.diebriefprofis-blog.de » Blähsprache http://diebriefprofis-blog.de Tipps und News rund ums Schreiben im Beruf Wed, 08 Jul 2015 10:11:23 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=4.2.2 “Behördendeutsch” in verständliche Sprache übersetzen: Teil 5 – Füllwörter & Blähsprache http://diebriefprofis-blog.de/behoerdendeutsch-teil-5-fuellwoerter-blaehsprache/ http://diebriefprofis-blog.de/behoerdendeutsch-teil-5-fuellwoerter-blaehsprache/#comments Fri, 19 Sep 2014 06:20:21 +0000 http://diebriefprofis-blog.de/?p=175 Weiterlesen ]]> Eine Freundin erhielt Post vom Notar:

Unterschriftsbeglaubigung vom …

Sehr geehrte Frau …,

in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich beigefügt eine einfache Ablichtung meiner Urkunde vom …/Nr. … zur Verwahrung in Ihren Akten.

Meine Kostenrechnung füge ich bei mit der Bitte um Begleichung.

Mit freundlichen Grüßen

Da weiß man als Briefprofi ja kaum, wo man anfangen soll … nehmen wir uns zuerst die Füllwörter vor: Füllwörter sind Wörter, mit denen der Schreibende gefühlte Lücken füllt, die aber keine Bedeutung für den Inhalt des Geschriebenen haben. Wenn wir sprechen, verwenden wir ständig Füllwörter wie „ich meine“, „ja also“, „äh“. Diese Art Füllwörter lassen wir beim Schreiben natürlich weg. Dafür finden wir andere:

in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich beigefügt eine einfache Ablichtung

Abgesehen davon, dass das Wort „vorbezeichnet“ so altmodisch ist, dass ich es fast schon wieder mag, hat es hier keine Funktion. Natürlich geht es um die im Betreff genannte Angelegenheit und nicht um eine andere. Wenn mir jemand schreibt, um mir etwas zu senden, ist mir außerdem klar, dass es sich bei der genannten Ablichtung um die beigefügte handelt – welche sollte es sonst sein?

Füllwörter blähen Sätze also unnötig auf. Deswegen können wir sie einfach weglassen. In unserem schönen Notarbrief ist übrigens nicht nur das „vorbezeichnet“ überflüssig, sondern die ganze Angelegenheit. Worum es geht, steht schließlich im Betreff.

Sehr hübsch ist auch die einfache Ablichtung. In der „Ablichtung“ steckt noch das technische Verständnis für die Vorgänge beim Fotokopieren. Trotzdem hat sich für das Ergebnis das (Fremd-) Wort „Kopie“ durchgesetzt. Ob es neben der „einfachen“ Kopie auch eine „doppelte“ oder eine „komplizierte“ Kopie gibt? Vielleicht wollte der Absender auch nur mitteilen, dass es sich um eine nicht eigens beglaubigte Kopie handelt. Wenn er sich etwas präziser ausgedrückt hätte, wüssten wir es.

Der zweite Satz ist zum einen ein schönes Beispiel für den Nominalstil, zum anderen für die weitere Mitteilung von Dingen, die nicht extra geschrieben werden müssen: Natürlich stehen in einer Rechnung des Notars die Kosten und nicht etwa seine Gewinne, und ebenso selbstverständlich möchte jemand, der mir eine Rechnung für seine Dienstleistung schickt, dass ich sie bezahle.

Der Notar könnte also kurz, freundlich und normalsprachlich schreiben:

Unterschriftsbeglaubigung vom …

Sehr geehrte Frau …,

wie besprochen sende ich Ihnen hier die Kopie der Urkunde Nr. … vom … sowie die Rechnung für meine Leistung.

Mit freundlichen Grüßen

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