Behördendeutsch in verständliche Sprache übersetzen: Teil 5 – Füllwörter & Blähsprache

Was sind eigentlich Füllwörter? Und warum sollen die sprachlich schlimm sein? Sehen wir uns dazu ein Beispiel an. Eine Freundin erhielt Post vom Notar mit folgendem Text:

Unterschriftsbeglaubigung vom …

Sehr geehrte Frau …,

in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich beigefügt eine einfache Ablichtung meiner Urkunde vom …/Nr. … zur Verwahrung in Ihren Akten.

Meine Kostenrechnung füge ich bei mit der Bitte um Begleichung.

Mit freundlichen Grüßen

Wo sind hier die Füllwörter?

Füllwörter sind Wörter, mit denen der Schreibende gefühlte Lücken füllt, die aber keine Bedeutung für den Inhalt des Geschriebenen haben. Wenn wir sprechen, verwenden wir ständig Wörter wie „ich meine“, „ja also“, „äh“. Diese Art Füllwörter lassen wir beim Schreiben natürlich weg. Dafür finden wir andere:

in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich beigefügt eine einfache Ablichtung

Abgesehen davon, dass das Wort „vorbezeichnet“ so altmodisch ist, dass ich es fast schon wieder mag, hat es hier keine Funktion. Natürlich geht es um die im Betreff genannte Angelegenheit und nicht um eine andere. Wenn mir jemand schreibt, um mir etwas zu senden, ist mir außerdem klar, dass es sich bei der genannten Ablichtung um die beigefügte handelt – welche sollte es sonst sein?

Warum sind Füllwörter in der Geschäftskorrespondenz von Übel?

Sie blähen Sätze unnötig auf, machen sie sperrig und manchmal verwirrend. Die einfachste Lösung ist daher, sie schlicht weguzlassen. In unserem schönen Notarbrief ist übrigens nicht nur das Wort „vorbezeichnet“ überflüssig, sondern die ganze Angelegenheit. Worum es geht, steht schließlich im Betreff.

Sehr hübsch ist auch die einfache Ablichtung. In der „Ablichtung“ steckt noch das technische Verständnis für die Vorgänge beim Fotokopieren. Trotzdem hat sich für das Ergebnis das (Fremd-) Wort „Kopie“ durchgesetzt. Ob es neben der „einfachen“ Kopie auch eine „doppelte“ oder eine „komplizierte“ Kopie gibt? Vielleicht wollte der Absender auch nur mitteilen, dass es sich um eine nicht eigens beglaubigte Kopie handelt. Wenn er sich etwas präziser ausgedrückt hätte, wüssten wir es.

Der zweite Satz ist zum einen ein schönes Beispiel für den Nominalstil, zum anderen für die weitere Mitteilung von Dingen, die nicht extra geschrieben werden müssen: Natürlich stehen in einer Rechnung des Notars die Kosten und nicht etwa seine Gewinne, und ebenso selbstverständlich möchte jemand, der mir eine Rechnung für seine Dienstleistung schickt, dass ich sie bezahle.

Der Notar könnte also kurz, freundlich und normalsprachlich schreiben:

Unterschriftsbeglaubigung vom …

Sehr geehrte Frau …,

wie besprochen sende ich Ihnen hier die Kopie der Urkunde Nr. … vom … sowie die Rechnung für meine Leistung.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bin übrigens nicht aus Prinzip gegen jedes Füllwort – im Gegenteil, ich verwende sie selbst gerne.Dabei kommt es aber auf die Dosis und die beabsichtigte Wirkung an. Dazu habe ich hier einen eigenen Beitrag geschrieben.

Weitere Überlegungen und Tipps zum Thema Behördensprache finden Sie auf unserer Übersichtsseite Best of Behördendeutsch.


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Kommentare

8 Antworten zu „Behördendeutsch in verständliche Sprache übersetzen: Teil 5 – Füllwörter & Blähsprache“

  1. Marcel Harder

    Hallo liebe Autorin,

    zum Verständis:
    Eine einfache Ablichtung (oder einfache Abschrift) ist ein Fachbegriff unter Juristen.

    Es bezeichnet umgangssprachlich eine Kopie eines Schreibens, das nicht unterschrieben oder beglaubigt wird und dem auch nicht die Anlagen beigefügt werden.

    Es ist von der der beglaubigten Ablichtung / Ausfertigung / Abschrift zu unterscheiden, bei welchem tatsächlich vom Autor (Notar oder Rechtsanwalt) nochmal durch Unterschrift und Vermerk beglaubigt wird, dass diese Abschrift auch mit dem Original übereinstimmt und dem noch Anlagen beigefügt sind. Das hat v.a. Bedeutung für die Urkundsqualität und die Einhaltung von Formvorschriften.

    Wenn Sie beispielsweise eine Klage erheben, fügen Sie Ihrem Brief das Original der Klageschrift, eine beglaubigte Abschrift (für den gegnerischen Rechtsanwalt)und eine einfache Abschrift (für den Beklagten) der Klage bei.

    Auch wenn ich selbst kein Fan von unnötiger und altmodischer Sprache bin, sollte man schon anerkennen, dass es sich bei „Juristendeutsch“ nun mal auch um eine Fachsprache handelt.

    Beste Grüße

    1. Barbara

      Hallo Herr Harder, herzlichen Dank für Ihre erhellende Erläuterung der Begrifflichkeiten. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie betonen, dass das Juristendeutsch eine Fachsprache ist und insofern seine Berechtigung hat. Jedenfalls in der Kommunikation von Juristen untereinander. Problematisch wird es ja erst, wenn diese Fachsprache im Umgang mit Nicht-Juristen (wie in unserem Beispiel) ohne weitere Erklärung verwendet wird, und der Empfänger sie schlicht nicht versteht. In der Korrespondenz mit „Normalbürgern“ sollte aus der einfachen Ablichtung daher eine nicht beglaubigte bzw. nicht unterschriebene Kopie werden.

  2. Hallo,
    ich frage mich nun ernsthaft, ob diese Ablichtungen einen juristisch verbindlichen Charakter habe und Rechtsgültigkeit haben. Sonst sind sie doch eigentlich juristisch wertlos. Oder sehe ich das falsch?
    LG
    Manu

    1. Barbara

      Nun, eine Kopie ist eine Kopie. Da ist es juristisch vermutlich egal, wie man sie nennt.

  3. Muvimaker

    Es muss gar keine Behörde sein, die da meint: „Ich persönlich würde sagen, …“ So beginnen viele Politiker ihre Reden, um damit auszudrücken, dass sie viel reden, jedoch nichts zu sagen haben. Ich persönlich: Wenn ich schon mit „ich“ beginne, dann brauche ich kein „persönlich“ mehr. „würde sagen“: Na was denn nun? Möchte er/sie jetzt über etwas reden oder deutet er/sie nur an, sich vielleicht irgendwann zu äußern?

    1. Barbara

      Ein sehr gutes Beispiel für Blähsprache, das Sie da anführen!

  4. Ralf Unger

    Auch wenn der Post schon älter ist, Ausdrücke wie „Fachbegriff unter Juristen“ sind für mich immer ein Hinweis auf Arroganz oder Unwissenheit. Das gilt für Anwälte, Ärzte und Unternehmensberater. Diese Pseudo-Geheimsprachen sind einfach nur lächerlich. Entweder ich verstehe meinen Job, dann kann ich Dinge klar und einfach erklären. Mein Umgang insbesondere mit Anwälten und (Tier-)Ärzten zeigt mir allerdings, dass gute Leute rar sind. Baut der Koch oder Handwerker Mist, schmeckt bzw. sieht man es meist sofort. Die oben genannten Gruppe verstecken sich oft hinter vermeidlichen elitären Gequatsche, um sich vom Rest des Volkes abzugrenzen.
    Zum Glück gibt es heutzutage diverse Bewertungsmöglichkeiten im Internet bei denen man sich vorab informieren kann. Und im Gegensatz zu Handwerkern und Köchen gibt es Anwälte wie Sand am Meer. Da findet man dann auch hoffentlich einen, der seinen Job halbwegs beherrscht. Falls man doch mal reinfällt, kann man bei Google zu vorbezeichneter Angelegenheit Stellung nehmen.

  5. Wow, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Ich hätte nicht gedacht, dass manche Wörter einfach Füllwörter sind. Jetzt kann ich meinen Brief vom Notar für Immobilienrecht viel einfacher lesen.

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