Kommentare zu: Noch mehr Behördendeutsch: „Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom …“ http://diebriefprofis-blog.de/behoerdendeutsch-bezueglich-streichen/ Tipps zum Thema Schreiben im Beruf Sat, 27 May 2017 07:27:43 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8 Von: Barbara http://diebriefprofis-blog.de/behoerdendeutsch-bezueglich-streichen/#comment-78 Fri, 26 Feb 2016 09:27:36 +0000 http://diebriefprofis-blog.de/?p=224#comment-78 Dazu meine Einschätzung: Inhaltlich verstehe ich nicht, was „das Klageverfahren wieder aufnehmen und für erledigt erklären“ bedeutet. Wurde eine Klage erhoben und nun zurückgezogen? Sprachlich störe ich mich (wie Sie wahrscheinlich erwartet haben) an „Bezug nehmend“. Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, ist es nicht ganz einfach, eine alternative Formulierung zu finden. Ein Vorschlag wäre z. B. (bei den Schrägstrichen bitte auswählen, was inhaltlich am besten passt):
„Am 23.02.2016 habe ich mit Frau … vom Schulamt telefoniert. Wir haben den Fall geklärt/eine Lösung gefunden/uns auf das weitere Vorgehen geeinigt. Deswegen ziehe ich die Klage zurück.“

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Von: Ranhitige http://diebriefprofis-blog.de/behoerdendeutsch-bezueglich-streichen/#comment-77 Thu, 25 Feb 2016 11:18:55 +0000 http://diebriefprofis-blog.de/?p=224#comment-77 Bitte um Prüfung ob so eien Schreiben korrekt wäre:

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 09.10.2015 und das Telefongespräch mit Frau … vom Schulamt vom 23.02.2016, möchten wir das Klageverfahren wiederaufnehmen und für erledigt erklären.

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