5 Floskeln, auf die Sie in Ihren Briefen getrost verzichten können

Floskeln haben den Vorteil, dass man beim Schreiben nicht lange nachdenken muss – sie schreiben sich gewissermaßen von selbst. Leider sagen sie aber inhaltlich kaum etwas aus: Die „Floskel“ ist laut DUDEN nämlich definiert als „inhaltsarme Redensart“. Womöglich schließen Ihre Leser aus der Verwendung von Floskeln, dass Sie ziemlich gedankenlos an die Sache herangegangen sind. Manchmal sind Floskeln auch unfreiwillig komisch. In jedem Fall aber blähen sie Ihre Schreiben unnötig auf.

Entschlacken Sie Ihre Briefe und verzichten Sie auf diese fünf häufig verwendeten Floskeln:

1. „Hiermit erlaube ich mir, …“ (z. B. „folgende Leistungen zu berechnen“)

Wer erlaubt hier wem etwas? Der Schreibende sich selbst? Das ergibt keinen Sinn: Man kann sich selbst gar nicht erlauben, jemand anderem etwas in Rechnung zu stellen oder sonst etwas von ihm zu wollen. Die Erlaubnis dazu müsste schließlich der Adressat des Schreibens geben. Speziell bei der Rechnung geht es ohnehin nicht um „erlaubt oder verboten“, sondern um einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch, der aus der Erbringung einer vereinbarten Leistung entstanden ist. Deswegen schreibe ich in meinen Rechnungen meistens schlicht und deutlich:

„Für meine Leistungen als … berechne ich vereinbarungsgemäß: …“

2. „Beiliegend übersende ich Ihnen …“

Man stelle sich vor, wie sich der Schreibende in den Briefumschlag zwängt, um tatsächlich „beiliegend“ eine Nachricht zu überbringen … sehr witzig! Schreiben Sie lieber etwas wie

„In der Anlage/Im Anhang finden Sie …“
„Wie gewünscht sende ich Ihnen hier …“

Nachtrag im Mai 2020: „In der Anlage finden Sie …“ ist eine Formulierung, die bereits mehrere Leser zu mehr oder weniger entrüsteten Kommentaren angeregt hat. Das ist schön, denn es zeigt, dass dieser Beitrag von vielen Menschen aufmerksam gelesen wird. Wenn Ihnen diese Formulierung nicht gefällt, weil Sie dazu die Assoziation „in der Anlage pinkelt der Hund“ haben, wie eine Leserin anmerkte, brauchen Sie sie nicht zu verwenden. Sie können dann einfach eine andere Formulierung wählen (weitere Vorschläge finden Sie in meinen Antworten auf die Kommentare).

3. „Mit der Bitte um Kenntnisnahme“

Wenn Sie nicht wollten, dass ich das Geschriebene zur Kenntnis nehme, würden Sie mir doch keinen Brief bzw. keine E-Mail schicken, oder? Vielleicht hat der Empfänger nicht immer sofort Zeit zum Lesen, aber sobald er damit begonnen hat, kann er die „Kenntnisnahme“ ohnehin kaum vermeiden.

Meist wird diese Floskel eingesetzt, um deutlich zu machen, dass der Empfänger des Schreibens nur informiert werden soll und weiter nichts zu unternehmen braucht. Das sollte aus dem Text aber ohnehin hervorgehen. Insofern können Sie diese Floskel ohne Verlust für den Leser streichen.

Falls Sie der Intelligenz Ihrer Leser oder Ihren eigenen Formulierungsfähigkeiten nicht ganz trauen, können Sie ersatzweise schreiben:

„Dieses Schreiben dient nur zu Ihrer Information und erfordert keine Antwort bzw. sonstigen Aktivitäten von Ihnen.“

4. „Wir möchten Sie bitten, …“ (z. B. „diese Angaben vertraulich zu behandeln.“)

Neulich las ich das sogar auf einem Schild in einer Hochschultoilette: „Wir möchten Sie bitten, hier nicht zu rauchen!“

Also was jetzt: Möchten Sie mich bitten, was auch immer (nicht) zu tun? Oder tun Sie es? Das Bitten kann ich Ihnen in jedem Fall großzügig erlauben. Aber wenn Sie möchten, dass jemand tatsächlich etwas Bestimmtes tut oder unterlässt, sollten Sie das auch klar als Bitte bzw. Aufforderung formulieren:

„Bitte behandeln Sie diese Angaben vertraulich.“
„Auch hier gilt das allgemeine Rauchverbot – bitte halten Sie sich daran!“

5. „Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“

Mal ehrlich: Wem stehen Sie denn „zur Verfügung“, und das auch noch „gerne“ und „jederzeit“? Die Sklaverei bzw. Leibeigenschaft ist glücklicherweise schon lange abgeschafft. Sicher dürfen Kunden und Geschäftspartner Sie anrufen oder Ihnen eine E-Mail schreiben, wenn sie noch Fragen haben. Sie werden sie auch beantworten. Das ist so selbstverständlich, dass Sie dazu eigentlich gar nichts schreiben müssten. Wenn Sie es trotzdem als Ausdruck Ihrer Dienstleistungsbereitschaft tun möchten, könnten Sie z. B. formulieren:

„Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Durchwahl -123 anrufen.“

Weitere Überlegungen und Tipps zum Thema Behördensprache finden Sie auf unserer Übersichtsseite Best of Behördendeutsch.


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Kommentare

38 Antworten zu „5 Floskeln, auf die Sie in Ihren Briefen getrost verzichten können“

  1. Vielen Dank für die Tipps.
    In vielen Büros wird nach dem Motto geschrieben: „So habe ich das doch schon oft gelesen“ oder (mein Lieblingsspruch) „So haben wir das immer schon geschrieben“.
    Gut, dass es auch Menschen gibt, die zeigen wie Korrespondenz verbessert werden kann.
    Liebe Grüße
    Sabine

  2. Axel

    Interessant. Bei Punkt 5 stimme ich nur bedingt zu. Für Rückfragen zur Verfügung stehen ist kann nicht nur als ein Zeichen von Dienstbeflissenheit gesehen werden. Zur Verfügung stehen bedeutet auch bereit zu sein, die Hausaufgaben gemacht zu haben und in der Sache konkret weiterhelfen zu können. Sicherlich ist der Kontext maßgeblich für die Verwendung dieser Floskel, gerade im Umgang mit unbekannten Personen. Will ich beispielsweise was erledigt sehen, dann signalisiere ich lieber neben dem SgDuH und MfG (die wir ja keinesfalls streichen wollen, selbst ausgewiesene Asoziale werden von uns sehr geehrt) meinetwegen redundant meine offene Kommunikations- und Hilfbereitschaft, als korrekt mit dem Rechtsweg zu drohen.

    Ihre alternative Formulierung halte ich übrigens für unglücklich formuliert, außer Sie bestehen auf die Art des Kommunikationsmittels, das benutzt werden darf, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.

    1. Barbara

      Manches ist sicher Geschmackssache, aber ich bin ziemlich sicher, dass eigentlich niemand einem anderen wirklich „zur Verfügung steht“. Tatsächlich kann ein konkreter Vorschlag wie „erreichen Sie mich unter E-Mail/Tel. …“ auch dazu dienen, die Empfänger auf vom Absender bevorzugte Kommunikationskanäle zu leiten. Das kann man einsetzen, muss es aber nicht. Wer gerne weiterhin zur Verfügung stehen möchte, darf das natürlich auch 🙂

  3. Bernhard

    Frage:
    Beim Wort „leider“ gehen die Meinungen auseinander.
    Ist es erlaubt oder nicht? Falls nein, womit wird es ersetzt?

    1. Barbara

      Oh, erlaubt ist eigentlich alles, wir sind ja nicht die Sprachpolizei 🙂 „Leider“ kommt aber bei Briefempfängern oft nicht so gut an, weil es als billige Floskel empfunden wird. Es sind ja meist die Negativnachrichten, die man so einleitet: „Leider können wir Ihren Antrag nicht bewilligen …“ Das Bedauern wirkt aber unecht. Hier wäre es aufrichtiger, nur die Gründe zu nennen: „Wir können Ihren Antrag nicht bewilligen, weil …“

  4. Jörg Zilius

    Hi,

    unter Punkt 2. geben Sie eine Formulierungshilfe:

    ….in der Anlage finden Sie….

    Was soll denn in der Anlage sein? Richtig muss es heißen: anliegend (zu diesem Brief) erhalten Sie.

    Herzlichen Gruß!

    1. Barbara

      Ich gebe zu, dass „in der Anlage“ nicht richtig schön ist, aber es ist sprachlich durchaus korrekt. „Anliegend“ gefällt mir genauso wenig wie „beiliegend“. Zum Glück können wir alle drei Formulierungen durch eine bessere ersetzen. Zum Beispiel: „Mit diesem Brief sende ich Ihnen …“ Was halten Sie davon?

  5. Sissi

    Ich habe soeben mein Diplom bekommen, darin steht „…hiermit wird bestätigt dass xy die Prüfung als zzz mit der Gesamtnote >sehr gutmit sehr gut< bestanden" nicht völlig reichen? Oder "erfolgreich abgeschlossen"?

    1. Barbara

      Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage ganz verstanden habe. Stört Sie die Formulierung „mit der Gesamtnote >sehr gut< bestanden“? Damit soll vermutlich ausgedrückt werden, dass mehrere Noten in das Gesamtergebnis eingeflossen sind. „Erfolgreich abgeschlossen“ wäre dagegen wesentlich schwächer in der Wirkung – das ist die Prüfung ja auch, wenn sie gerade noch bestanden wurde.

      1. Sissi

        Dummerweise fehlt der mittelteil meines textes…
        Meine frage geht darum dass steht „erfolgreich bestanden“ – wenn man bestanden hat war man ja schon erfolgreich, weil erfolglos bestehen kann man ja nicht *grins*
        Und mit „sehr gut“ ist ja klar dass es erfolgreich gewesen sein muss….

        1. Barbara

          Ja, das stimmt natürlich: Erfolglos bestehen geht nicht. Aber >mit der Gesamtnote sehr gut< bestehen ist aus meiner Sicht trotzdem besser als "nur" erfolgreich bestehen. Wie auch immer: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg!

  6. marion fischer

    Mit Verlaub…. ich weiß, auch das ist eine Floskel, aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es auch sehr schwer ist, wenn man, wie unter Punkt 2 von Ihnen vorgeschlagen, IN DER ANLAGE (Grünanlage?) etwas zu erhalten, wo soll man denn da bloß suchen?????
    Hier muss es korrekt ALS ANLAGE erhalten Sie heißen, denn Ihr Vorschlag ist ebenso falsch wie das bemängelte „beiliegend“

    1. Barbara

      Hallo Frau Fischer, Ihre Interpretation mit der Grünanlage ist witzig 🙂 Allerdings sind die Formulierungen „als Anlage“ und „in der Anlage“ tatsächlich beide richtig. Das schreibt übrigens auch die Duden-Redaktion. Aber ich gebe zu, dass es da noch schönere Formulierungen gibt. Etwa: „Die benötigten Unterlagen senden wir Ihnen mit diesem Schreiben zu.“

  7. Hoffmayer

    Eine ehemalige Kollegin hat immer sehr treffend gesagt: „In der Anlage pinkelt der Hund“, und seit dem ziehe ich das „als“ auch vor.

    1. Barbara

      Hihi, so kann man das natürlich auch sehen …

  8. Suada

    Hallo,

    die deutsche Sprache ist für mich nach 20 Jahre Lernzeit, immer noch sehr kompliziert. Mein Job verlangt von mir korrekt zu schreiben womit ich immer kämpfen muss. Nun wenn sein muss.

    Hier kann ich „Hoffmayer“ bestätigen, dass ich selbst von einer Innenministerium Mitarbeiterin gesagt bekommen habe:

    „In der Anlage pinkelt der Hund“ . Sie war 1964 in der Verwaltung tätig und damals hat sie ihr Vorgesetzter damit ermahnt.

    1. Barbara

      Wie ich bereits als Antwort auf Frau Fischer geschrieben habe: „In der Anlage“ ist eine durchaus korrekte Formulierung. Man muss sie aber nicht verwenden, wenn man sie nicht mag oder dabei an pinkelnde Hunde denkt 🙂

  9. Eve

    In der Anlage ist grammatikalisch falsch. In der Anlage (Park) sch..ßt der Hund. Das bekommt jeder Schüler schon vor der 10. Klasse beigebracht

    1. Barbara

      Dazu gab es hier bereits Kommentare und Antworten; diese Formulierung ist nicht falsch, aber man kann sie sicher durch sprachlich bessere ersetzen. Dazu noch folgender Link auf den Duden-Eintrag dazu.

  10. ich

    zu 2.
    >>„Beiliegend übersende ich Ihnen …“
    Man stelle sich vor, wie sich der Schreibende in den Briefumschlag zwängt, um tatsächlich „beiliegend“ eine Nachricht zu überbringen … sehr witzig! Schreiben Sie lieber etwas wie<<>> „In der Anlage/Im Anhang finden Sie <<<
    Typisch ver-"denglischte" Formulierung ("Please *find* attached:").
    Was soll ich denn "finden"? Muss ich dazu erst mal suchen? Finde ich was im Anhang oder finde ich den Anhang?

    1. Barbara

      Oh, man kann durchaus etwas finden, ohne es gesucht zu haben. Ich finde zum Beispiel immer wieder schräge Formulierungen in Schreiben, die ich bekomme, obwohl ich sie nicht gezielt suche 🙂

  11. lmaxmai

    Naja, begutachtet man diese Ratschläge genauer, so könnte man feststellen, dass auch diese inhaltmässig nicht unbedingt viel reichhaltiger sind, als es vermeintlichen Floskeln vorgeworfen wird. Hinsichtlich des ersten Ratschlags könnte zunächst festgehalten werden, dass die Ausdrucksweise sich etwas zu erlauben durchaus Sinn ergeben kann. Dies bedeutet natürlich nicht, dass man deshalb erwähnen muss, man habe sich während des Verfassens des Schreibens erlaubt, einer Flatulenz den Ausgang zu genehmigen. Das wäre auch etwas! Es kann gelegentlich einfach dazu dienen, einen Satz etwas auszuschmücken. Die angeführte Alternative ist so viel deutlicher nämlich auch nicht. Denn welche Vereinbarung ist gemeint und was sagt diese genau aus? Auch ist die Vorstellung einer beiliegenden Verfasserin oder eines beiliegenden Verfassers, wie im zweiten Ratschlags ausgeführt, zwar tatsächlich lustig; das hat aber hauptsächlich mit der gewählten Ausdrucksweise zu tun. Führt man es aus und schreibt, man würde der entsprechenden Person „Beiliegend zu diesem Schreiben“ die „Auflistung XY zukommen lassen“, so sollte klar sein, dass die Auflistung beiliegend ist und nicht man selbst. Ich halte es hinsichtlich des vierten Ratschlags zunächst für interessant, dass im Nachfolgenden Ratschlag zurecht darauf Wert gelegt wird, eine Leibeigenschaft und eine Sklaverei seien abgeschafft und darüber hinaus unter Strafe gestellt worden. Die angeführten Bitten können nämlich auch einfach als eine höflichere Formulierungform angesehen werden, wobei um etwas gebeten wird, anstatt streng und mit einem sinnbildlichen Zitronengesicht versehen etwas zu fordern, bei welchem man so oder so auf die Rücksichtnahme anderer angewiesen ist. Der fünfte Ratschlags scheint hauptsächlich deshalb ein Thema zu sein, weil die übertriebene Präzisierung „jederzeit“ verwendet wurde. Lassen wir diese weg oder geben eine ungefähre zeitliche Verfügbarkeit an, so kann dies doch als eine nützliche Formulierung angesehen werden. Der angegebenen Alternative könnte kleinlicherweise auch angekreidet werden, dass diese überflüssig ist, wenn doch im Briefkopf oder an einer anderen Stelle zumeist eine Telefonnummer angegeben wird. Ich bin nach Einladungen schon von Häusern verwiesen worden, was tendenziell mit einer Überreaktion der verweisenden Partei zu tun hat, mir ist es allerdings noch nie geschehen, dass ich schimpfend der Leitung verwiesen wurde, weil ich eine angegebene Telefonnummer gewählt hatte. Dennoch kann es als eine Aufmerksamkeit angesehen werden, dass sich die Zeit genommen wurde, dies schriftlich zum Ausdruck zu bringen.

  12. Bruno Stöppler

    Guten Tag,
    Sie schreiben unter Punkt 5: „Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Durchwahl -123 anrufen.“

    Das ist so nicht richtig. Denn ob andere etwas „können“, teile ich doch nicht mit. Was man kann oder nicht entscheidet man doch selbst. Und zweitens: Was soll „gerne“ bedeuten. Er oder Sie soll bei Unklarheiten anrufen. Aber was soll bitteschön „gerne anrufen“ bedeuten. Man darf auch unlustig oder eben nicht gerade gerne, oder wie auch immer, anrufen.
    Daher schreibt man: „„Falls Sie noch Fragen haben, dürfen/sollten Sie mich unter der Durchwahl -123 anrufen.“

    Liebe Grüße, Bruno

    1. Barbara

      Hallo Bruno, manches ist einfach Geschmackssache: Ich persönlich mag es nicht, wenn mir jemand mitteilt, was ich „dürfte“ oder „sollte“, denn das empfinde ich als eine Behandlung von oben herab, nicht als Kommunikation auf Augenhöhe. Ich bevorzuge es, jemanden anrufen zu können, der mir dann gerne meine Fragen beantwortet. Aber das können und dürfen Sie gerne anders sehen 🙂

  13. Astrid Michel

    Guten Abend,
    die von Ihnen empfohlene Formulierung „… in der Anlage finden Sie / erhalten Sie“ wirft doch die Frage auf, in welcher Anlage (Grünanlage, Wohnanlage, Anlage am Teich etc.) ich die Anlage erhalte bzw. finde.
    Besser in zweifacher Hinsicht ist doch die Formulierung „… als Anlage erhalten Sie…“, denn ich habe ja nichts gesucht, deshalb muss ich auch nichts finden…
    Beste Grüße
    Astrid Michel (73)

    1. Barbara

      Wie zu den vorhergehenden Kommentaren bereits geschrieben: Beide Formulierungen sind sprachlich völlig korrekt, sowohl „in der Anlage“ als auch „als Anlage erhalten Sie“. Und man kann durchaus etwas finden, ohne es gesucht zu haben (das passiert mir regelmäßig). Meine Floskelkritik bezog sich auf die Wörter „anliegend“ und „beiliegend“, für die ich Alternativen angeboten habe. Natürlich können Sie sich auch für andere Formulierungen entscheiden.

  14. Ihr Vorschlag „in der Anlage“ zu schreiben ist ja ganz fürchterlich. Schon während meiner Ausbildung wurde darüber gewitzelt: In der Anlage geht man spazieren… das habe ich mir sowas von gemerkt… und Sie führen das wieder ein ??? Als Anlage erhalten Sie… wäre da wesentlich attraktiver…
    Nur mal so ein Vorschlag…

    1. Barbara

      Liebe Frau Hofmann, vielen Dank für Ihren Hinweis. Alle mir möglichen Antworten dazu habe ich in den fünf vorhergehenden Kommentaren zu diesem Thema bereits gegeben und nun auch noch einen Absatz dazu in den Text eingefügt 🙂

  15. Tia

    Vielen Dank für diesen tollen Artikel!

  16. Matheus

    Sicher man kann es auch so schreiben, wie Sie es vorschlagen, abe so einen Brief zu lesen ist es nicht wirklich schön. Diese Art zu schreiben ist sehr zweckmäßig, distanziert und kalt. Auch, wenn vieles überflüssig, und selbstvertändlich ist, geht es auch darum dem Leser ein warmes Gefühl zu geben. Ihm zu vermitteln, dass er nicht stört, und daß man bereit ist, auf seine Wünsche einzugehen. Das war Jahrzehnte lang ein Merkmal der deutschen Sprache: höflich und zuvorkommend.
    Ich merk gerade, dass uns was verloren geht.

    1. Barbara

      Hallo Matheus, ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass Floskeln jemandem ein warmes Gefühl geben. Aber Sie haben natürlich recht, wenn Sie finden, dass es wichtig ist, höflich und zuvorkommend zu schreiben. Ich plädiere für gleichermaßen floskelfreie und höfliche Schreiben. 🙂

    2. Hansjörg

      Ich bin ganz deiner Meinung, Mateus! Liegt aber wahrscheinlich daran, dass ich Österreicher bin und wir in unserer Kommunikation einfach etwas verschnörkelter sind als unsere deutschen Nachbarn.

  17. tam

    Gute Tips, Danke. Klare direkte Formulierungen sind wirksamer.
    Offen gesagt „ehrlich gesagt“ kann man sich auch schenken. Lügen Sie ansonsten?

    1. Barbara

      Stimmt. 🙂 „Ehrlich gesagt“ ist zwar auch eine Floskel, aber eine, die vorwiegend mündlich gebraucht wird. In der Korrespondenz taucht sie normalerweise nicht auf.

  18. Horst

    Guten Morgen,
    „in der Anlage“ ist nicht falsch und hat nichts mit einer Parkanlage zu tun.
    Viele Begriffe haben oft mehrere Bedeutungen. Daher kann auch ein Schriftstück eine oder mehrere Anlagen enthalten.

  19. Horst

    In den letzten Jahren fällt sehr der inflationäre Gebrauch der Floskeln auf, ob in schriftlicher oder noch mehr in der mündlichen Form. Da macht das „Papageiendeutsch“ auch kein Halt vor Journalisten/Journalistinnen, Moderatoren/Moderatorinnen, Politiker/Politikerinnen.

    – Genau!
    – Tatsächlich
    – Ehrlich gesagt
    – Na Ja
    – Letztendlich
    – Am Ende des Tages
    – An dieser Stelle
    – Im Endeffekt
    – Von daher
    – Wir schaffen das
    – Und das gehört auch zur Wahrheit

    1. Barbara

      Ob mündlich heute mehr Floskeln gebraucht werden, weiß ich nicht. Aber mündlich ist aus meiner Sicht vieles akzeptabel, was wir in der schriftlichen Kommunikation weglassen sollten.

  20. Horst

    ich meinte auch nicht die z.B. o.g. Floskeln im normalen Gebrauch, sondern die inflationäre Verwendung. Verfolgen Sie mal in Gesprächen auf allen Kanälen die Häufigkeit, z.B. „ehrlich gesagt und genau“

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